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BGH, 20.12.1954 - IV ZR 198/54 |
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- BGH, 17.12.1953 - IV ZR 114/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.12.1954 - IV ZR 198/54
Wegen des Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand des in dieser Sache ergangenen Urteils des Senats vom 17. Dezember 1953 - IV ZR 114/53 - Bezug genommen.Durch das Urteil des Senats vom 17. Dezember 1953 - IV ZR 114/53 - ist das erste in dieser Sache ergangene Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen worden, weil der von dem Berufungsrichter in diesem Urteil festgestellte Sachverhalt nicht ausreiche, um die Frage zu entscheiden, ob es sich bei der offenen Handelsgesellschaft in Firma C. & Co um eine Gesellschaft deutschen oder eine solche nach chinesischem Recht handele.
- BGH, 01.02.1952 - I ZR 123/50
Belegenheit einer Forderung
Auszug aus BGH, 20.12.1954 - IV ZR 198/54
Der Ansicht des I. Zivilsenats in BGHZ 5, 35 (= MDR 1952, 352 [BGH 01.02.1952 - I ZR 123/50]) ist daher beizutreten auch insoweit, als es sich um die Anwendung und Auslegung von AHKG 63 handelt. - BGH, 09.07.1951 - IV ZR 3/50
Berücksichtigung eines Restitutionsgrunds in der Revision
Auszug aus BGH, 20.12.1954 - IV ZR 198/54
Für eine solche und an und für sich unter gewissen Umständen zulässige entsprechende Anwendung der genannten Verfahrensvorschrift (BGHZ 3, 65 [BGH 09.07.1951 - IV ZR 3/50]) liegen jedoch die Voraussetzungen nicht vor. - RG, 16.05.1933 - II 421/32
1. Wirkt der einem Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft zugestellte …
Auszug aus BGH, 20.12.1954 - IV ZR 198/54
Es ist als allgemeiner Rechtsgrundsatz anerkannt, dass Forderungen im Gebiet eines Staates belegen sind, wenn entweder der Schuldner im Gebiete dieses Staates seinen Wohnsitz hat oder wenn bei in einem gewerblichen Betrieb begründeten Forderung sich dort der Sitz des Unternehmens befindet (vgl. hierzu RGZ 130, 23 [27]; 140, 340 [343]; Seydl-Hohenvelden, Internationales Konfiskations- und Enteignungsrecht 1952 S. 88 ff; Fuchs, Die Beschlagnahme, Liquidation und Freigabe deutschen Vermögens im Ausland bei Leske-Löwenfeld, Rechtsverfolgung im Ausland Bd. VI 2 S. 120 ff). - RG, 22.09.1930 - IV 493/29
Beschlagnahme vor Inkrafttreten des Vertrags von Versailles - Beschlagnahme von …
Auszug aus BGH, 20.12.1954 - IV ZR 198/54
Es ist als allgemeiner Rechtsgrundsatz anerkannt, dass Forderungen im Gebiet eines Staates belegen sind, wenn entweder der Schuldner im Gebiete dieses Staates seinen Wohnsitz hat oder wenn bei in einem gewerblichen Betrieb begründeten Forderung sich dort der Sitz des Unternehmens befindet (vgl. hierzu RGZ 130, 23 [27]; 140, 340 [343]; Seydl-Hohenvelden, Internationales Konfiskations- und Enteignungsrecht 1952 S. 88 ff; Fuchs, Die Beschlagnahme, Liquidation und Freigabe deutschen Vermögens im Ausland bei Leske-Löwenfeld, Rechtsverfolgung im Ausland Bd. VI 2 S. 120 ff).
- BGH, 28.09.1959 - III ZR 99/58
Rechtsmittel
Die Anordnung der nochmaligen Vernehmung eines Zeugen steht - abgesehen von dem hier nicht zutreffenden Fall, daß die erste Vernehmung nicht ordnungsgemäß war - gemäß § 398 ZPO im Ermessen des Gerichts; die Parteien haben keinen Anspruch darauf (BGH Urt. v. 20. Dezember 1954 - IV ZR 198/54).